Die Berücksichtigung des vorbeugenden, baulichen Brandschutzes ist in jedem Genehmigungsverfahren das zentrale Thema geworden. Oftmals sind diesbezügliche behördliche Anforderungen kostenintensiv und damit von existentieller bzw. von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung eines Projekts. Hierbei wird manchmal das geforderte Schutzziel aus den Augen verloren und es werden unrealistische Horrorszenarien als Planungsgrundlage diskutiert. Unter Abgrenzung von (im Baurecht sogenannten) Regelbauten und (im Baurecht sogenannten) Sonderbauten bzw. auch arbeitsschutzrechtlicher Belange können Kompensationsmaßnahmen oftmals einen Bau noch retten.
Unser Büro verliert das behördlich geforderte Schutzziel objektbezogen nie aus dem Auge und diskutiert auf dieser sachlichen Basis mit den zuständigen Behörden.
Zu unserem Leistungsspektrum dieser Fachrichtung gehören unter anderem: