Brandschutz

BRANDSCHUTZ

Die Berücksichtigung des vorbeugenden, baulichen Brandschutzes ist in jedem Genehmigungsverfahren das zentrale Thema geworden. Oftmals sind diesbezügliche behördliche Anforderungen kostenintensiv und damit von existentieller bzw. von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung eines Projekts. Hierbei wird manchmal das geforderte Schutzziel aus den Augen verloren und es werden unrealistische Horrorszenarien als Planungsgrundlage diskutiert. Unter Abgrenzung von (im Baurecht sogenannten) Regelbauten und (im Baurecht sogenannten) Sonderbauten bzw. auch arbeitsschutzrechtlicher Belange können Kompensationsmaßnahmen oftmals einen Bau noch retten.

Unser Büro verliert das behördlich geforderte Schutzziel objektbezogen nie aus dem Auge und diskutiert auf dieser sachlichen Basis mit den zuständigen Behörden.

Zu unserem Leistungsspektrum dieser Fachrichtung gehören unter anderem:

  • Aufstellung von objektbezogenen Brandschutzkonzepten
  • Planung von Brandschutzmaßnahmen (Neubau und insbesondere Sanierungen)
  • Bauleitung bei Neubauten und bei Brandschutzsanierungen
  • Objektbegehungen zur Klärung von erforderlichen Maßnahmen im Bereich Brandschutz
  • Objektbegehung im Vorfeld geplanter Bau- und Umbaumaßnahmen (z.B. zur Kostenermittlung notwendiger Brandschutzmaßnahmen)
  • Bauanträge für genehmigungspflichtige Brandschutzsanierungen
  • Ausführungsüberwachung
  • Sammeln der Dokumentationsunterlagen
  • Bauherrenberatung im Brandschutz
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